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Leistungen

Beratung

Im Rahmen einer Erstberatung berate ich Sie über die Folgen und Auswirkungen einer Trennung bis hin zu den Auswirkungen im Falle einer Scheidung. Beratungspunkte sind hier Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Umsetzung oder Ausschluss des Versorgungsausgleiches im Rahmen der Scheidung, Sorgerecht und Umgangsrecht.

Seit dem 01.08.01 gilt das Lebenspartnerschaftsgesetz. Damit steht gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit offen, ihre Beziehung auf eine rechtlich geschützte Basis zu stellen. Auch hier erfolgt durch mich eine umfassende Beratung

Kostenreduzierung

In Sachen Kindesunterhalt versuche ich durch so genannte Jugendamtsurkunden, die kostenfrei vor dem Jugendamt der Stadt Hamm errichtet werden können, sowie durch notarielle Vereinbarungen über den Trennungs- und nachehelichen Unterhalt hohe Prozesskosten zu vermeiden. Darüber hinaus prüfe ich stets auf Verfahrenskostenhilfe (Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten durch den Staat).

Zur Minimierung der Gerichtskosten ist es sinnvoll, die Bereiche, in denen Einigkeit oder Einigungswille zwischen den Eheleuten bestehen, vorgerichtlich auszuhandeln und schriftlich festzulegen.

Diese Leistung ist auch ohne Mandat möglich, d. h. dass ich beide Eheleute einvernehmlich und ausgleichend berate.

Unterhalt

Unter Unterhalt versteht man sowohl Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt als auch Kindesunterhalt. Es besteht von Seiten des Kindes bzw. bis zur Scheidung von Seiten des gesetzlichen Vertreters ein Anspruch auf Titulierung des Unterhaltes, der entweder außergerichtlich, im Prozesswege oder durch Anforderung einer Jugendamtsurkunde verwirklicht werden kann.

Rechte und Sorgerecht

Häufig gestalten sich nach einer Trennung und / oder Scheidung Umgangskontakte zum Elternteil als schwierig, weil der Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, die Kinder entweder gar nicht oder übermäßig häufig sehen will. Oft sind die Umgänge auch schlecht ausgestaltet, bspw. negative Beeinflussung der Kinder. Hier ist es für das Kindeswohl wichtig, vernünftige Umgangsregelungen zu erarbeiten und umzusetzen.

Sieht das Jugendamt das Kindeswohl bei den leiblichen oder Stiefeltern als gefährdet an, beantragt es den Entzug des Sorgerechts oder stellt einen Antrag bei Gericht wegen Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB). In solchen Verfahren ist es wichtig, die elterlichen Interessen gegen das Jugendamt zu vertreten und nachzuweisen, dass diese in der Lage sind, ihre Kinder alleine oder mit professioneller Hilfe verantworlich zu erziehen. Hier berate ich intensiv und umfassend.

Vermögensaufteilung

Im Rahmen der Scheidung ist es erforderlich zu prüfen, ob der Versorgungsausgleich durchzuführen ist oder nicht. Auch durch einen notariellen Vertrag kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden. Das ist für manche Mandanten sinnvoll. Auf jeden Fall bin ich bei der Durchführung eines Versorgungsausgleichs behilflich, auch bei der Vervollständigung der notwendigen Antragsformulare.

Im Rahmen des Zugewinnausgleichs geht es um Vermögensauseinandersetzungen. Häufig muss strittig nachgewiesen werden, welches Vermögen welches Partners zu welchem Zeitpunkt vorlag (Eheschließung, Trennung, Zustellung des Scheidungsantrags). Aus den ermittelten Vermögenswerten wird dann im Fall einer Zugewinngemeinschaft der Ausgleich berechnet, der einem der Partner zusteht.

Abstammung

Wenn Mandanten an der Vaterschaft eines Kindes zweifeln, gibt ein genetisches Abstammungsgutachten Sicherheit. Ggf. kann man mit Hilfe des Gerichts die Abstammung des Kindes überprüfen lassen bzw. die Einwilligung in ein Abstammungsgutachten bei Gericht beantragen.

Übersetzungen

Für den Fall, dass Übersetzungen von ausländischen Heiratsurkunden oder anderen Urkunden erforderlich sind, arbeite ich eng mit einem professionellen Übersetzungsbüro zusammen.

Dieses bietet perfekte Übersetzungen in alle und aus allen Sprachen und gewährleistet die Richtigkeit des Originals mittels amtlichem Siegel.

Kinderbetreuung

Mandanten haben selbstverständlich die Möglichkeit, ihre Kinder zu Beratungsterminen mitzubringen. In meinem Büro sind Spiele und Spielzeuge vorhanden, mit denen sich die Kinder während der Besprechung beschäftigen können.